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Anhang D

Protokoll zur Bewertung katastrophaler Risiken (CRE)


ANHANG D PROTOKOLL ZUR BEWERTUNG KATASTROPHALER RISIKEN (CRE)

D‑1 Auslösekriterien Ein System muss vor dem Einsatz eine CRE bestehen, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt: (a) Der Trainingsrechenaufwand übersteigt 10²⁶ FLOP. (b) Die autonome Transaktionsbefugnis beträgt im Durchschnitt > 10 Mio. USD/Tag. (c) Rekursives Ereignis: Jede Initiierung autonomer Codegenerierung, Gewichtsmodifikation oder Hyperparameter-Abstimmungsfähigkeiten, die darauf abzielen, die eigene kognitive Architektur, Zielfunktionen oder PDMA-Logik des Systems zu verändern.

D‑2 Erforderliche Artefakte

  1. Unabhängiger Red-Team-Bericht (≥ 1 VZÄ-Monat).
  2. Studie zur Interpretierbarkeit / Untersuchung latenter Ziele.
  3. Testergebnisse für Kill-Switch und Eindämmung.
  4. Vergleichende Basislinie gegenüber aktuellen Frontier-Modellen.
  5. Doppelte Abzeichnung durch zwei Menschliche Berater außerhalb der entwickelnden Organisation.

D‑3 Veröffentlichung und Hinterlegung
• Zusammenfassender Bericht innerhalb von 30 Tagen öffentlich zugänglich. • Vollständiges technisches Paket bei einer anerkannten nationalen Sicherheitsbehörde hinterlegt.

D‑4 Neuzertifizierung
• Verpflichtend nach jeder größeren Modellrevision (> 2 % Parameterdelta oder Architekturänderung).

D‑5 Reaktion auf Misserfolg
• Einsatz blockiert, bis Mängel behoben und erneut geprüft wurden.

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