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Anhang B

Satzung der Governance durch menschliche Berater


ANNEX B WISE‑AUTHORITY GOVERNANCE CHARTER

  1. Mandat
    Sicherstellung einer unabhängigen, fachkundigen Entscheidungsfindung bei WBD-Tickets, ethischen Streitigkeiten und Annex-Aktualisierungen.

  2. Zusammensetzung
    • 9 Mitglieder. • Gestaffelte 3‑jährige Amtszeiten (maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten).

  3. Auswahlverfahren
    • Nominierung durch ein Multi-Stakeholder-Gremium (Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Industrie, Regierung). • Bestätigung durch ≥ ⅔ der Stimmen des bestehenden Menschlichen Beraters (WA)-Vorstands zuzüglich öffentlicher Kommentierungsphase (30 Tage).

  4. Eignungskriterien
    • Nachgewiesene ethische Kohärenz und Fachkompetenz. • Kein wesentlicher Interessenkonflikt; jährliche Offenlegung finanzieller Verhältnisse erforderlich. • Verpflichtung zu Transparenz und epistemischer Bescheidenheit.

  5. Ausstand und Konflikthandhabung
    • Verpflichtend bei Auftreten persönlicher, finanzieller oder organisatorischer Interessenkonflikte. • Vorübergehende Stellvertreter werden aus einer geprüften Reserveliste ausgewählt.

  6. Anti-Capture-Regeln
    • Nicht mehr als 2 Mitglieder dürfen derselben Mutterorganisation angehören. • Wartezeit von 18 Monaten vor der Übernahme entgeltlicher Aufgaben bei Einrichtungen, über die sie entschieden haben.

  7. Berufungsgremium
    • 3 rotierende WA-Mitglieder, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt waren. • Muss innerhalb von 21 Tagen ein begründetes Urteil abgeben.

  8. Transparenz
    • Veröffentlichung geschwärzter Begründungen für alle Entscheidungen innerhalb von 60 Tagen. • Führung eines öffentlichen Dockets ausstehender WBD-Fälle (nur Metadaten).

  9. Aufsicht und Abberufung
    • Externe Prüfung alle 24 Monate. • Mitglieder können durch Supermehrheit (≥ ⅔) bei Fehlverhalten oder anhaltender Nicht-Erfüllung der Aufgaben abberufen werden.

  10. Vergütung
    • Bescheidenes Honorar, indexiert am regionalen Medianlohn von Ingenieuren; verhindert unangemessenen finanziellen Einfluss.

  11. Änderungsverfahren
    • Erfordert ≥ ⅔ der WA-Stimmen sowie eine 45‑tägige öffentliche Kommentierungsphase; Änderungen werden im Change-Log protokolliert.

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