Anhang B
Satzung der Governance durch menschliche Berater
ANNEX B WISE‑AUTHORITY GOVERNANCE CHARTER
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Mandat
Sicherstellung einer unabhängigen, fachkundigen Entscheidungsfindung bei WBD-Tickets, ethischen Streitigkeiten und Annex-Aktualisierungen. -
Zusammensetzung
• 9 Mitglieder. • Gestaffelte 3‑jährige Amtszeiten (maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten). -
Auswahlverfahren
• Nominierung durch ein Multi-Stakeholder-Gremium (Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Industrie, Regierung). • Bestätigung durch ≥ ⅔ der Stimmen des bestehenden Menschlichen Beraters (WA)-Vorstands zuzüglich öffentlicher Kommentierungsphase (30 Tage). -
Eignungskriterien
• Nachgewiesene ethische Kohärenz und Fachkompetenz. • Kein wesentlicher Interessenkonflikt; jährliche Offenlegung finanzieller Verhältnisse erforderlich. • Verpflichtung zu Transparenz und epistemischer Bescheidenheit. -
Ausstand und Konflikthandhabung
• Verpflichtend bei Auftreten persönlicher, finanzieller oder organisatorischer Interessenkonflikte. • Vorübergehende Stellvertreter werden aus einer geprüften Reserveliste ausgewählt. -
Anti-Capture-Regeln
• Nicht mehr als 2 Mitglieder dürfen derselben Mutterorganisation angehören. • Wartezeit von 18 Monaten vor der Übernahme entgeltlicher Aufgaben bei Einrichtungen, über die sie entschieden haben. -
Berufungsgremium
• 3 rotierende WA-Mitglieder, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt waren. • Muss innerhalb von 21 Tagen ein begründetes Urteil abgeben. -
Transparenz
• Veröffentlichung geschwärzter Begründungen für alle Entscheidungen innerhalb von 60 Tagen. • Führung eines öffentlichen Dockets ausstehender WBD-Fälle (nur Metadaten). -
Aufsicht und Abberufung
• Externe Prüfung alle 24 Monate. • Mitglieder können durch Supermehrheit (≥ ⅔) bei Fehlverhalten oder anhaltender Nicht-Erfüllung der Aufgaben abberufen werden. -
Vergütung
• Bescheidenes Honorar, indexiert am regionalen Medianlohn von Ingenieuren; verhindert unangemessenen finanziellen Einfluss. -
Änderungsverfahren
• Erfordert ≥ ⅔ der WA-Stimmen sowie eine 45‑tägige öffentliche Kommentierungsphase; Änderungen werden im Change-Log protokolliert.